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Gastaufnahmevertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen (Teil 2)

Gastaufnahmevertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen (Teil 2)

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienunterkunft vom Mieter bestellt und vom Vermieter bestätigt worden ist. Die Buchungsbestätigung erfolgt per E-Mail. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Dieser Vertrag tritt in Kraft durch die Nutzung der Unterkunft. Durch die Annahme und Zahlung des Mietpreises erklärt sich der Mieter mit den Bedingungen des Vertrages einverstanden.

 

1. Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über W-LAN

Der Gast verpflichtet sich bei Nutzung des W-LAN das geltende Recht einzuhalten – siehe gesonderte Vereinbarung in der Ferienwohnung.

 

2. Sorgfaltspflichten

Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen.

Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.

Die Benutzung sämtlicher Außenanlagen wie  Garten, Sauna , Balkon, Grill und Kamin etc. erfolgt für die Mieter auf eigene Gefahr.

 

3. Haftung/Schadenersatz

Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers/Wohnung/Ferienhaus dem Gast Schadenersatz zu leisten.

Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Nichterfüllung des Vertrages berechtigt den Vermieter in der Regel, nach Rechtsprechung der Gerichte, bei Übernachtung mit Frühstück 80%, bei Ferienwohnungen /-häusern 90% des vereinbarten Preises zu verlangen.

Der Vermieter ist nach Treu und Glauben verpflichtet, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Wohnungen möglichst anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast für die Dauer des Vertrages den genannten Entschädigungsbetrag zu entrichten.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, Verluste oder Verletzungen, die den Gästen während ihres Aufenthalts in der Ferienwohnung entstehen, es sei denn, solche Schäden, Verluste oder Verletzungen sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Vermieters zurückzuführen. Die Gäste sind für ihre persönlichen Gegenstände und Wertgegenstände selbst verantwortlich. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl solcher Gegenstände innerhalb der Ferienwohnung/Ferienhaus oder auf dem Grundstück. Die Gäste sind verpflichtet, die Ferienwohnung und ihre Einrichtungsgegenstände sorgfältig zu behandeln. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Fahrlässigkeit der Gäste verursacht werden. Die Gäste sind für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften und -Maßnahmen verantwortlich, insbesondere in Bezug auf die Nutzung von Geräten, Einrichtungen oder Anlagen in der Ferienwohnung oder auf dem Grundstück. Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Verletzungen, die auf die Nichtbeachtung solcher Vorschriften und Maßnahmen zurückzuführen sind. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Störungen, Unterbrechungen oder Ausfälle von Versorgungsleistungen wie Wasser, Strom, Internet oder Heizung, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Vermieters zurückzuführen sind. Die Gäste sind für eventuelle Schäden oder Verletzungen verantwortlich, die sie anderen Gästen, Besuchern oder Dritten in der Ferienwohnung oder auf dem Grundstück zufügen. Der Vermieter haftet nicht für solche Schäden oder Verletzungen. Die Haftungsausschlüsse gemäß dieser Klausel gelten auch für Mitarbeiter, Vertreter oder beauftragte Dritte des Vermieters.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, Verluste oder Verletzungen, die den Gästen während des Aufenthaltes im Ferienhaus entstehen.

Zur Vermeidung von Schadenersatzansprüchen empfehlen wir vor Reiseantritt unbedingt den Abschluss einer Storno-Versicherung.

 

4. Zahlungsweise

Der Mieter hat innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Gastaufnahmevertrages eine Anzahlung in Höhe von 40 % des Gesamtbetrages zu zahlen. Gesamtbetrag – siehe Buchungsbestätigung.

Der Restbetrag – siehe Buchungsbestätigung- wird 30 Tage vor Ihrer Ankunft fällig.

Nur bei kurzfristiger Buchung (weniger als 5 Werktage vor Anreise) erfolgt die Komplettzahlung als Barzahlung am Anreisetag vor der Schlüsselübergabe. Bitte beachten Sie, dass keine Scheck- oder Kartenzahlung möglich ist.

Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist dann berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen, und zwar nach den Pauschalen gemäß Ziffer 6 dieses Vertrages.

 

5. Stornierung

Bei Stornierung bis zu 31 Tage vor Anreise werden 40% des Gesamtbetrages fällig. Wenn der Aufenthalt ab 30 Tage vor Ankunft storniert wird, werden 90% des Gesamtbetrages fällig.

Sollte der stornierte Zeitraum mit einer Alternativbuchung belegt werden, muss der Gast die entstandenen Differenzkosten übernehmen. Zusätzlich wird vom Fewo-Service eine Aufwandspauschale von € 149,00 berechnet.

Sollte die Alternativbuchung den Gesamtbetrag der stornierten Buchung komplett decken oder übertreffen, wird lediglich die Aufwandspauschale von € 149,00 fällig.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, von der Buchung/Vertrag zurückzutreten, falls unvorhersehbare Umstände eintreten, die die Vermietung des Ferienhauses unmöglich machen oder erheblich beeinträchtigen.

 

Solche Umstände können beispielsweise sein:

a) Schäden am Mietobjekt, die vor der Anreise der Gäste entstanden sind und eine Instandsetzung innerhalb der geplanten Mietzeit erfordern;

b) Naturkatastrophen, wie Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben oder Stürme, die die Nutzung des Mietobjekts beeinträchtigen;

c) Unvorhersehbare Ereignisse, die die Sicherheit oder Gesundheit der Gäste gefährden, wie Epidemien, Pandemien oder behördliche Anordnungen, die die Vermietung untersagen.

 

Im Falle eines Rücktritts von der Buchung/Vertrag durch den Vermieter aus den oben genannten Gründen wird der Vermieter unverzüglich alle bereits geleisteten Zahlungen zurückerstatten, ohne dass den Gästen ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht.

Der Vermieter wird sich nach besten Kräften bemühen, den Gästen alternative Unterkünfte anzubieten, sofern verfügbar und zumutbar. Sollte keine alternative Unterkunft gefunden werden oder die Gäste diese ablehnen, wird der Vermieter die bereits geleisteten Zahlungen vollständig zurückerstatten.

Der Vermieter haftet nicht für etwaige Folgeschäden oder entgangene Urlaubsfreuden, die den Gästen aufgrund des Rücktritts entstehen. Die Gäste haben keinen Anspruch auf weitergehende Entschädigungen oder Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter aufgrund des Rücktritts vom Gastaufnahmevertrag. Der Vermieter verpflichtet sich, den Gästen den Rücktritt so frühzeitig wie möglich mitzuteilen und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine reibungslose Abwicklung des Rücktritts zu gewährleisten.

Sollten die Gäste aufgrund des Rücktritts vom Vertrag zusätzliche Kosten für alternative Unterkünfte, Reiseumbuchungen oder andere damit verbundene Aufwendungen haben, sind diese Kosten von den Gästen selbst zu tragen und nicht vom Vermieter zu erstatten.

 

6. Schlüssel

Dem Mieter werden bei Mietbeginn die Schlüssel im Büro (Untere-Sankt-Leonhard-Straße 7 in 88662 Überlingen) übergeben. Die Schlüssel müssen nach Abreise wieder im Büro abgegeben werden. Je Schlüsselsatz wird eine Kaution von € 50,00 fällig. Nach Rückgabe der Schlüssel wird der Betrag wieder erstattet.

 

7.Datenschutz

Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Gäste nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und ausschließlich für die Erfüllung des Vertrages. Die erhobenen personenbezogenen Daten umfassen in der Regel Name, Adresse, Kontaktdaten und gegebenenfalls weitere Informationen, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Die Gäste stimmen der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Diese Daten werden nur zu den in dieser Klausel genannten Zwecken verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich.

Der Vermieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten und unbefugten Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu verhindern. Die Gäste haben das Recht, Auskunft über die sie betreffenden gespeicherten Daten zu verlangen, sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung ihrer Daten, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Der Vermieter bewahrt die personenbezogenen Daten der Gäste nur für den Zeitraum auf, der zur Erfüllung des Gastaufnahmevertrages und etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. Die Gäste können der Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu Werbezwecken oder für die Erstellung von Nutzerprofilen jederzeit widersprechen. Der Vermieter weist darauf hin, dass die Übertragung von Daten über das Internet

Sicherheitsrisiken aufweisen kann und eine lückenlose Sicherheit der Datenübertragung nicht gewährleistet werden kann.

Weitere Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten der Gäste sowie zu deren Rechten im Zusammenhang mit dem Datenschutz können in der Datenschutzerklärung des Vermieters eingesehen werden.

 

8. Schlussbestimmung

Änderungen oder Ergänzungen dieses Gastaufnahmevertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

Sollte eine Bestimmung dieses Gastaufnahmevertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Für diesen Gastaufnahmevertrag gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Gastaufnahmevertrag ist der Betriebsort. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Gastaufnahmevertrag sind in deutscher Sprache verfasst. Sollte eine Übersetzung in eine andere Sprache erfolgen, so ist im Falle von Unstimmigkeiten die deutsche Version maßgeblich."

 

9. Hausordnung

Der Mieter hat die ihm überlassene Ferienunterkunft und dessen Inventar pfleglich und sorgsam zu behandeln. Das Inventar ist ausschließlich für den Verbleib in den Ferienwohnungen/-Häusern vorgesehen. Das Betreten des Außenbereichs ist nur auf eigene Gefahr und bei Kindern nur in Begleitung von einer Erwachsenen Person gestattet.

Der Mieter ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn geboten. Wir bitte auch außerhalb der Nachtruhe Rücksicht auf die Lautstärke zu nehmen.

Die Nachtruhe gilt besonders für den Außenbereich um die Nachbarn nicht zu stören. Partys, Veranstaltungen und laute Musik sind ausdrücklich verboten.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken ist nicht gestattet. Die Ferienwohnung darf ausschließlich zu Wohnzwecken gebraucht werden. Jede Art von kommerzieller oder gar sittenwidriger Nutzung ist strengstens verboten. Sollte dies nicht eingehalten werden, behalten wir uns das Recht vor die Wohnung unverzüglich zu räumen. Die bezahlte Miete wird nicht zurückgezahlt.

Die Unterbringung von Hunden ist in der Ferienwohnung nur nach Genehmigung des Fewo-Service gestattet. Wenn Haustiere erlaubt sind, dürfen diese den Garten und Außenbereich nur angeleint betreten.  

Im Ferienhaus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 400,00 € in Rechnung stellen. Rauchen ist nur im Außenbereich gestattet.

Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration oder Ähnliches ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Bei einer Zuwiderhandlung ist der Mieter dem Vermieter zum Ersatz, durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration oder Ähnlichem ggf. entstandenen Schäden verpflichtet.

Die Wohnung ist besenrein zu hinterlassen. Der Müll muss ordnungsgemäß in die zur Verfügung stehenden Tonnen oder Restmüllsäcken entsorgt werden. Geschirr und Töpfe müssen gespült werden.

Bei sofort notwendigen Reparaturen kann es unerlässlich sein, dass der Vermieter oder Fewo-Service in die Ferienunterkunft muss. Der Gast wird diesbezüglich vorab per Anruf informiert. Sollte der Gast nicht erreicht werden, wird das Haus ohne Wissen des Gastes betreten.

 

Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt.

 

 

 

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